Supervision für Mediatorinnen und Mediatoren

Regelmäßige Supervision war und ist für Angehörige beratender Berufe unverzichtbar, um das eigene berufliche Handeln mit professioneller Unterstützung zu reflektieren und zu verbessern. Ab Inkrafttreten der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) am 01.09.2017 wird die Einzelsupervision für Mediatorinnen und Mediatoren gesetzlich verpflichtend:

  • Gemäß § 2 Abs. 5 ZMediatAusbV müssen die Teilnehmenden an einer Mediationsausbildung eine Einzelsupervision während der Ausbildung und innerhalb eines Jahres im Anschluss daran nachweisen, um sich als zertifizierte Mediatoren bezeichnen zu können.
  • Außerdem schreibt § 4 ZMediatAusbV die Fortbildungspflicht durch Einzelsupervision fest: Zertifizierte Mediatoren müssen innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss ihrer Ausbildung die Teilnahme an mindestens vier Einzelsupervisionen nachweisen können.

Dr. Imke Wulfmeyer, Mediatorin (BAFM/BM) mit langjähriger Berufserfahrung, ist seit ihrer Supervisionsausbildung am Heidelberger Institut für Mediation als Mediationssupervisorin tätig. Im Rahmen der Ausbildung am Mediationsinstitut Stuttgart/Sonnenberg führt sie als Dozentin Gruppensupervisionen der Ausbildungsteilnehmenden durch und ist dort auch als Einzelsupervisorin gem. § 2 Abs. 5 ZMediatAusbV anerkannt. Auch außerhalb der Mediationsausbildung bietet sie Einzelsupervisionen für angehende und praktizierende Mediatorinnen und Mediatoren an.  

 

Kontakt:

Kanzlei Recht familiär

Filderhauptstraße 49

70599 Stuttgart-Plieningen 

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